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1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden – insbesondere widersprechenden Geschäftsbe-dingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch AlphaSoft EDV-Consulting GmbH Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen.
2. Preis
Die Preise sind Marktpreise. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigungen. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungs-datum innerhalb von 8 Tagen netto ohne jeden Abzug zu leisten. Ausgenommen von jeglicher Skontogewährung sind Rechnungen für Dienst-leistungen jeglicher Art; diese sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu zahlen. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Bei Aufträgen über die Lieferung von Systemen mit einem Auftragswert von mehr als € 100.000,- (ohne Mehrwertsteuer) sind 50% des Kaufpreises bei Auftragsbestätigung, 40% bei Lieferung und der Rest nach Aufstellung und Mitteilung der Betriebsbereitschaft fällig.
Wird die Aufstellung der Systeme zum vorgesehenen Liefertermin aus Gründen, die AlphaSoft EDV-Consulting GmbH nicht zu vertreten hat, um mehr als einen Monat verzögert, ist der (Rest) Kaufpreis einen Monat nach erklärter Lieferbereitschaft fällig.
3. Eigentumsvorbehalt
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo) Forderungen vor. Der Käufer kann an den gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gelieferten Produkte erfolgt für AlphaSoft EDV-Consulting GmbH. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird AlphaSoft EDV-Consulting GmbH Miteigentümer der Neuentstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Produkte zu den Mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltsware von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH. Der Käufer ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber AlphaSoft EDV-Consulting GmbH nachkommt, zur Weiter-veräußerung der gelieferten Produkte oder der aus der Verbindung entstehenden Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbe-triebes nur unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbe-haltsware wird der Käufer auf das Eigentum von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH hinweisen und AlphaSoft EDV-Consulting GmbH unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer tritt an AlphaSoft EDV-Consulting GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/Weiter-vermietung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der Weiter-veräußerung/Weitervermietung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Produkte ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, ist AlphaSoft EDV-Consulting GmbH jederzeit berechtigt, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen; hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH wird die Sicherheiten auf Wunsch des Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder AlphaSoft EDV-Consulting GmbH noch andere Leistungen, z. B. Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung, übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird AlphaSoft EDV-Consulting GmbH auf dessen Kosten die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichern.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist AlphaSoft EDV-Consulting GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. Die Ware wird bei AlphaSoft EDV-Consulting GmbH verwahrt oder bei Dritten eingelagert. Die Unkosten hat der Besteller zu tragen.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet der Rechte aus 10. (Gewährleistung) entgegenzunehmen.
5. Liefertermine
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und AlphaSoft EDV-Consulting über die Aufstellungsbedingungen am Aufstellort getroffen ist.
Der Käufer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosen Ablauf einer AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gesetzten Nachfrist, von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Eine weitergehende Haftung übernimmt AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 2 gelten entsprechend.
Der Käufer kann einen Auftrag ganz oder teilweise stornieren. Bei einer Stornierung später als 75 Tage vor dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermin, ist der Käufer auf Verlangen von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH verpflichtet, 5% des sich aus der AlphaSoft EDV-Consulting GmbH-DM-Preisliste ergebendem Grundpreises für das betreffende Produkt zum Ausgleich AlphaSoft Consulting GmbH entstandener Kosten zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Das Recht des Käufers, den Nachweis eines wesentlich geringeren Schadens zu führen, bleibt unberührt.
6. Abnahme
Die Abnahme der Produkte erfolgt mit der erfolgreichen Durchführung der Funktionsprüfung. Soweit AlphaSoft EDV- Consulting GmbH die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellort von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH durchgeführt.
Der Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt AlphaSoft Consulting GmbH dem Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen Produkten führt AlphaSoft Consulting GmbH die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle durch, hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.
7. Software
An der AlphaSoft EDV-Consulting GmbH-Software, Fremdsoftware (Software, die von einem AlphaSoft Consulting GmbH unabhängigen Software-Lieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bzw. dem Software-Lieferanten).
Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne AlphaSoft EDV-Consulting GmbH’s vorherige schriftliche Zustim-mung Dritten nicht zugänglich ist.
Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Satz 1 & 2 gelten entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nicht anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt.
8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen AlphaSoft EDV-Consulting GmbH sowie ihre Erfüllungs- oder Ver-richtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechts-grund (z. B. aus Beratung, positiver Vertrags-verletzung, unerlaubter Handlung oder Produ- zentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass AlphaSoft EDV- Consulting GmbH deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Käufer sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadensersatzansprüche gegen AlphaSoft EDV-Consulting GmbH ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte bei Systemen ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH wird den Käufer bei der Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten (einschließlich Urheberrechten) wegen des Gebrauchs eines AlphaSoft EDV-Consulting GmbH-Produktes von (Schadensersatz- ) Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers freistellen. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH wird dem Käufer darüber hinaus grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch des Produktes verschaffen. Falls das zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich sein sollte, wird AlphaSoft EDV-Consulting GmbH nach eigener Wahl das Produkt entweder derart ändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den an AlphaSoft EDV- Consulting GmbH entrichteten Kaufpreis abzüglich das Alter des Produktes berücksichtigenden Betrages erstatten.
Die vorgenannten Verpflichtungen von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bestehen nur, falls der Käufer AlphaSoft EDV- Consulting GmbH unver-züglich über gegen ihn gerichtete Ansprüche unterrichtet, AlphaSoft EDV-Consulting GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergericht-licher Regelungen vorbehalten bleiben und die Schutzrechtsverletzung nicht dadurch verursacht wird, dass ein von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH geliefertes Produkt geändert, in einer nicht in AlphaSoft EDV-Consulting GmbH-Publikationen beschriebenen Weise verwendet oder mit nicht von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird. Diese Regelung enthält, vorbehaltlich von Ziffer 8 sämtliche Verpflich-tungen von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten.
10. Gewährleistung
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gewährleistet, dass die Produkte im Zeitraum des Gefahren-überganges frei von Material- und Fabrikations-fehlern sind. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH verpflichtet sich, fehlerhafte Produkte nach eigener Wahl zu reparieren oder auszutauschen.
AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gewährleistet, dass die Software mit den von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH in der zugehörigen Programm-dokumentation aufgeführte Spezifikation überein-stimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich.
Die Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung, sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH wird Software-Fehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheb- lich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers.
Der Käufer hat das Recht, bei 2maligem Fehl-schlagen oder Reparatur oder der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises bzw. bei Software der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Der Käufer gewährt AlphaSoft EDV-Consulting GmbH die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach billigen Ermessen erfor-derliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist AlphaSoft EDV-Consulting GmbH von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewähr-leistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, dass der Käufer oder ein Dritter ohne Zustimmung von AlphaSoft EDV- Consulting GmbH Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder Produkte nicht den AlphaSoft EDV- Consulting GmbH-Richtlinien gemäß instal-liert, betrieben und gepflegt worden sind.
Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – 12 Monate für Ersatzteile sowie für Reparaturen und Ersatzteil-lieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist erfolgen, 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Produkte beim Käufer; soweit die Produkte von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH installiert werden, beginnt die Gewährleistungs-frist mit der Mitteilung der Betriebsbereitschaft. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH weist darauf hin, dass einige Produkte ausgesuchte und sorgfältig überholte Teile enthalten, die in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.
11. Ausfuhrbestimmungen
In Anerkennung der amerikanischen und lokalen (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetz-gebung verpflichtet sich der Besteller, dass er vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einholen wird.
Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Läden zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder lokale (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zur Rückgabe oder zu Schadensersatz.
12. Zollabwicklung
Werden Lieferungen auf Wunsch des Käufers unverzollt ausgeführt, haftet er AlphaSoft EDV-Consulting GmbH gegenüber für etwaige Nachforderungen der Zollverwaltung.
13. Sonstiges
Der Käufer kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH übertragen. Gegen Ansprüche von AlphaSoft EDV-Consulting GmbH kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig ist. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen wird AlphaSoft EDV-Consulting GmbH mit dem Besteller eine wirksame Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort ist Nürnberg. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüchen ist Nürnberg, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. AlphaSoft EDV-Consulting GmbH ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gericht geltend zu machen.
Heroldsberg, 2. April 2015